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Polynesische Auslegerboote im sportlichen Einsatz auf dem Chiemsee sind schnell, windunabhängig, motorlos umweltfreundlich und auf Insel- und Küstentörns hochseetauglich!

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    Die Beitragssätze und Gebühren werden von der COC Hauptversammlung beschlossen.

    COC Mitgliederbeiträge
    Gruppe SatzJahr
    Vollmitglieder Erwachsene ab 18 Jahren 100 %100,00 €
    Weitere Mitglieder aus Vollmitglied-Haushalt 50 %50,00 €
    Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 50 %50,00 €
    Schüler, Studenten, Wehr- Ersatzdienst 50 %50,00 €
    Rentner, Arbeitslose, Teilzeit 50 %50,00 €
    Mitglieder anderer Bootssportvereine 50 %50,00 €
    Fördermitglieder ohne Stimmrecht, Zuwendung nach Vereinbarung0,00 €
    Ehrenmitglieder 0 %0,00 €


    Bayerischer Landes-Sportverband (incl. Versicherung)
    Gruppe SatzJahr
    Erwachsene ab 18 Jahren -4,838 €
    Jugendliche 14 bis 17 Jahre -2,87 €
    Kinder bis 13 Jahre -1,83 €


    Bayerischer Kanu Verband (incl. DKV)
    Gruppe SatzJahr
    Erwachsene -15,00 €
    Jugendliche -5,00 €
    Schüler -2,50 €


    COC Sonderzahlungen
    VorgangSatzBetrag
    Aufnahmegebühr in diesem Jahr 1 x0,00 €
    Sonderumlagen in diesem Jahr nach Beschluss0,00 €
    Ersatz für Arbeitsdienst pro Stunde5,00 €

    Stand: Vorstandsitzung 01.02.2008

  • Der laufende Beitrag wird jährlich im Voraus eingezogen
  • Im Beitrittsjahr sind Beitrag und Aufnahmegebühr mit der Anmeldung bar zu entrichten
  • Über die Gruppenzuordnung entscheidet die Vorstandschaft
  • Es kommt pro Mitglied nur eine Ermäßigung zur Anwendung
  • Ermäßigungsansprüche müssen nachgewiesen werden, sonst Vollbeitragseinzug
  • Veränderungen / Nachweise werden monatsgenau berücksichtigt / erstattet
  • Verspätet gemeldeter Wegfall wird monatsgenau nach belastet
  • Zahlungserinnerungen, Bankgebühren für Rückbuchung gehen zu Lasten des Mitglieds

    Die Höhe der Aufnahmegebühr errechnet sich jährlich aus der Mitgliedervorleistung nach folgender Formel:

    Aufnahmegebühr Neumitglieder =
    (Kassenendstand unverbrauchter Mitgliederbeiträge ohne Spenden / Mitgliederzahl) +
    (aktueller Restwert von, mit Beiträgen und Umlagen, erworbenen Anlagegütern / Mitgliederzahl)



    Zuwendungsbestätigung

    Die COC Körperschaft fördert die allgemein als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke des Sports (Abschnitt B, Nr. 1 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV).

    Die COC Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

    Die COC Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil nicht ausschließlich mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche oder Zwecke i.S. des Abschnitts A der Anlage 1 zu § 48 EStDV gefördert werden.

    Steuernummer: 163/107/40342 Finanzamt Traunstein 12.03.2008



    Das OC4 Projekt

    Eye-Catcher Werbefläche nach KFZ Tarif monatlich zu vermieten.

      ALOHA HOA!



    In diesem Auslegerkanu mit vier Plätzen, können Sie Ihr wöchentliches workout am Chiemsee absolvieren oder mit Gleichgesinnten Gepäckfahrten auf Großgewässern oder an der Küste unternehmen. Das Kanu aus Kevlar und Epoxi ist in zwei 4,72 Meter lange Teile zerlegbar und wiegt komplett mit Ama und Iakos nur 60 kg.

    Wir halten diese Boote für eine gute Alternative zum Seekajak. Sie sind sehr kippstabil und schnell und damit lassen sich im Vierer-Team auch schwächere Familienmitglieder angstfrei auf längere Wanderfahrten mitnehmen. Die Polynesier haben mit Auslegerkanus alle pazifischen Inseln entdeckt und besiedelt. Wir würden im nächsten Sommer erst mal mit den Kornaten anfangen. Wer kommt mit?



    Tarife für OC4 Fahrten

    Mitglieder: Training und Touren am Chiemsee kostenfrei!
    Tagesgäste: Chiemseetour mit COC Steuermann 10,- € pro Person.
    Reisegäste: Ausserhalb des Chiemsees 10,- € pro Person und Tag.

    Teilnahme nur für Freischwimmer auf eigene Gefahr, Kinder nur in Begleitung, persönliche Schwimmhilfen werden nicht gestellt!

    Die COC Körperschaft fördert die allgemein als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke des Sports (Abschnitt B, Nr. 1 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV). Die COC Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.



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    Publiziert am: 2008-01-21 (1199 x gelesen)

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