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 Outrigger bedrohen Chiemsee Biotop!

Chiemsee
Die Untere Naturschutzbehörde TS sieht in der Lagerung der schlanken Canoes des COC im Bereich der Großmarina Schützing einen erheblichen Eingriff in den biotopkartierten Uferbereich des Chiemsees und dadurch den Erhalt der wertvollen Ufervegetation als Lebensraum für wasser-/landgebundene Tier- und Pflanzenarten bedroht.

Die Chiemsee Outrigger Canoes e.V. als gemeinnützige Organisation der Förderung des Sports, sieht sich ihrerseits von der naturschutzfachlichen Auslegung eines Sachbearbeiters in der Ausübung der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins bedroht.

Eine einvernehmliche Lösung des Lagerproblems unter Abwägung der tatsächlichen Fakten vor Ort wäre wünschenswert.

Gewünscht wurde vom COC ein schmaler Streifen 20 x 10 Meter im direkten Anschluss an den Liegeplatz des Fischereivereins Traunreut, der die Restfläche von deren Flurstück (örtlich vermarkteter Teil der Erdoberfläche) Nr. 3021 darstellt. Unsere Boote sollten dabei in Seerichtung ausgerichtet abgelegt werden, ein Durchgang zum Strand ohne Bewuchs ist dort vorhanden und weitere bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Canoes werden ins Wasser getragen, also kein Slipwagenverkehr oder deren Ablage am Strand.

Unsere Outrigger Canoes werden demontiert ohne Ausleger gelagert und die Maße der größten Klasse OC6 betragen dabei 13 x 0,5 Meter. Ein Bereich von ca. 15 x 5 Meter würde also notfalls ausreichen. Auf Bild 4 sind drei OC6 maßstabsgetreu rot eingezeichnet. Auf dem Luftbildlink unten erkennt man auch annähernd den Belegungstand und naturschutzrelevanten Zustand dieses Areals (ohne den Schreibtisch verlassen zu müssen). Wir beurteilen die Situation allerdings nur unfachlich auf Grundlage einer vieljährigen persönlichen Anwesenheit vor Ort zu jeder Jahreszeit und an jedem Wochentag.


     

     

     

Die vom COC benötigte Fläche wäre also bereits an zwei Seiten von bestehenden Bootslagern flankiert und seeseitig vom stark frequentierten Badestrand begrenzt. Wir vom COC können auch versichern auf die Tier und Pflanzenwelt besonders Rücksicht zu nehmen, da wir ja weder Fische abschlagen noch Kormorane abschießen wollen. Wir wollen einfach nur für unsere Gesundheit und Erholung auf unserem Chiemsee gemeinsam paddeln.

In der Ablehnungsbegründung der Unteren Naturschutzbehörde heißt es unter anderem: "Der Umfang der bestehenden Bootslagerung stellt eine aus naturschutzfachlicher Sicht gerade noch vertretbare Nutzung der Fläche dar. Wesentliche Grundlage der Regelung ist die klare Abgrenzung von Lagerfläche und Biotop."

Gemeint ist damit das Flurstück 3021 in Bild 4, das aber offensichtlich völlig isoliert vom tatsächlichen Umfeld in Schützing betrachtet wurde. Aus unserer naturschutzlaienhaften Sicht ist der Seezugang Schützing längst weiträumig exzessiv und voll kommerziell genutzt.

Landseitig stößt der Großliegeplatz Kirchmeier an das Flurstück und breitet sich gleitend ins Biotop aus und seeseitig stellt der Badestrand das erlebnispädagogische Spielfeld des großen Kreisjugendring Zeltlagers Schützing dar.

Für den COC stellt sich auch gar nicht die Frage ob durch uns noch mehr Boote nach Schützing kommen, wir sind ja schon da. Frage ist nur, ob wir als Sportverein genau wie die Angler auch einen Anspruch auf ein kleines Stückchen Bootslagerfläche zur Selbstverwaltung haben, oder ob wir weiter gezwungen werden hohe Liegegebühren pro Boot bei einem kommerziellen Platzanbieter zu bezahlen.

Auch die zitierte "klare Abgrenzung von Lagerfläche und Biotop" erscheint uns hier sehr willkürlich aufgeführt. Denn auf einem vergleichbaren Walduferliegeplatz in Lambach scheint eine solche Abgrenzung nicht wesentliche Grundlage der Regelung zu sein.

Wenn dem geneigten Leser ein anderer, dem Naturschutz noch verträglicherer Bootslagerplatz am See außerhalb der Biotopkartierung bekannt ist, möge er uns darüber informieren. Auch ein fachjuristischer Beistand käme uns sehr gelegen. Das Areal sollte aber zwischen Unterhochstätt und Schalchen liegen, da wir weitere Anfahrten unsererseits nicht mit dem Umweltschutz in Einklang brächten.

  • Vollzug des Naturschutzrechts
  • Luftbild Katamaranbiotop Schützing
  • Biotopkartierung Oberbayern - Chiemsee wo?
  • Stegplanung Fraueninsel - Übungsbeispiel zur Einzelfallprüfung





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