Transport von OC1, OC2 und OC4: Was § 22 StVO vorschreibt

Beim Transport unserer Outrigger-Kanus auf dem Autodach oder kleinen Anhängern ist § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) maßgeblich. Hier sind die wichtigsten Regeln und Zahlen, zugeschnitten auf unsere Boote (OC1, OC2, OC4):


1. Ladungssicherung (§ 22 Abs. 1 StVO)

Die Kanus müssen so gesichert sein, dass sie auch bei Notbremsung oder Ausweichmanöver nicht verrutschen, umkippen oder herabfallen.

✅ Konkret für uns:

  • Feste Verzurrung mit geprüften Spanngurten
  • Rutschhemmende Unterlagen auf Trägern oder Anhänger
  • Sicherung gegen seitliches Kippen und Verdrehen
  • Bug- und Heckseile empfohlen, insbesondere bei Autodachtransport

2. Überstand nach vorne (§ 22 Abs. 2 StVO)

  • Grundregel: Die Ladung darf nicht über die vorderste Begrenzung des Zugfahrzeugs hinausragen.
  • Ausnahme: Bei Fahrzeugen, die höher als 2,50 m sind (z. B. Transporter mit hohem Dach oder Dachträger über 2,50 m):
    → darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorne überstehen.
    Die Gesamthöhe darf nicht mehr als 4m betragen.
  • Ein vorderer Überstand über den Anhänger ist erlaubt – solange die Ladung nicht vor das Zugfahrzeug ragt.

3. Überstand nach hinten (§ 22 Abs. 2 & 4 StVO)

Allgemeine Regel:

  • Maximal 1,50 m Überstand nach hinten
  • Kennzeichnung:
    • Bis 1,00 m: keine
    • 1,00–1,50 m: eine hellrote, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne (mind. 30 × 30 cm)

Sonderregel für kurze Strecken:

Wenn die Transportstrecke unter 100 km liegt (z. B. Chiemsee ↔ München, Salzburg, etc.) und das Kanu nicht teilbar ist (z. B. OC1, OC2, ungeteiltes OC4), dann:

  • bis zu 3,00 m Überstand nach hinten erlaubt
  • Kennzeichnung wie oben:
    • eine hellrote, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne (mind. 30 × 30 cm)

4. Seitlicher Überstand

Gesamtbreite (Fahrzeug + Boot): maximal 2,55 m


Zusammenfassung für unsere Transporte:

RegelbereichVorschrift
SicherungRutschfest und kippsicher verzurrt, auch bei Notbremsung
Überstand nach vorneKein Überstand über das Zugfahrzeug hinaus; max. 50 cm bei Fahrzeughöhe > 2,5 m
Überstand nach hintenMax. 1,50 m; bis 3,00 m bei < 100 km
Kennzeichnung ab 1m Überstand
Seitlicher ÜberstandMax. 40 cm über Begrenzungsleuchten; Gesamtbreite max. 2,55 m
KennzeichnungAb 1,00 m Überstand: reine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne

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