Transport von OC1, OC2 und OC4: Was § 22 StVO vorschreibt
Beim Transport unserer Outrigger-Kanus auf dem Autodach oder kleinen Anhängern ist § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) maßgeblich. Hier sind die wichtigsten Regeln und Zahlen, zugeschnitten auf unsere Boote (OC1, OC2, OC4):
1. Ladungssicherung (§ 22 Abs. 1 StVO)
Die Kanus müssen so gesichert sein, dass sie auch bei Notbremsung oder Ausweichmanöver nicht verrutschen, umkippen oder herabfallen.
✅ Konkret für uns:
- Feste Verzurrung mit geprüften Spanngurten
- Rutschhemmende Unterlagen auf Trägern oder Anhänger
- Sicherung gegen seitliches Kippen und Verdrehen
- Bug- und Heckseile empfohlen, insbesondere bei Autodachtransport
2. Überstand nach vorne (§ 22 Abs. 2 StVO)
- Grundregel: Die Ladung darf nicht über die vorderste Begrenzung des Zugfahrzeugs hinausragen.
- Ausnahme: Bei Fahrzeugen, die höher als 2,50 m sind (z. B. Transporter mit hohem Dach oder Dachträger über 2,50 m):
→ darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorne überstehen.
Die Gesamthöhe darf nicht mehr als 4m betragen. - Ein vorderer Überstand über den Anhänger ist erlaubt – solange die Ladung nicht vor das Zugfahrzeug ragt.
3. Überstand nach hinten (§ 22 Abs. 2 & 4 StVO)
Allgemeine Regel:
- Maximal 1,50 m Überstand nach hinten
- Kennzeichnung:
- Bis 1,00 m: keine
- 1,00–1,50 m: eine hellrote, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne (mind. 30 × 30 cm)
Sonderregel für kurze Strecken:
Wenn die Transportstrecke unter 100 km liegt (z. B. Chiemsee ↔ München, Salzburg, etc.) und das Kanu nicht teilbar ist (z. B. OC1, OC2, ungeteiltes OC4), dann:
- bis zu 3,00 m Überstand nach hinten erlaubt
- Kennzeichnung wie oben:
- eine hellrote, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne (mind. 30 × 30 cm)
4. Seitlicher Überstand
Gesamtbreite (Fahrzeug + Boot): maximal 2,55 m
Zusammenfassung für unsere Transporte:
Regelbereich | Vorschrift |
---|---|
Sicherung | Rutschfest und kippsicher verzurrt, auch bei Notbremsung |
Überstand nach vorne | Kein Überstand über das Zugfahrzeug hinaus; max. 50 cm bei Fahrzeughöhe > 2,5 m |
Überstand nach hinten | Max. 1,50 m; bis 3,00 m bei < 100 km Kennzeichnung ab 1m Überstand |
Seitlicher Überstand | Max. 40 cm über Begrenzungsleuchten; Gesamtbreite max. 2,55 m |
Kennzeichnung | Ab 1,00 m Überstand: reine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne |