Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab dem 17.05.2020

Update: Desinfektionsmittel befindet sich in einer Sprühflasche in der Alubox.

Um den Kanubetrieb wieder aufnehmen zu können gelten bis auf Weiteres folgende Regeln. Die Regeln sind weitestgehend vom DKV übernommen und für unseren Verein angepasst.

update 06.07.2020:

Ab sofort ist ein V4 wieder für alle Vereinsmitglieder in Interessenten vor Ort verfügbar.
Nichtmitglieder dürfen wieder Probepaddeln.

Gültig ab 07.05.2020


1) Risiken in allen Bereichen minimieren
a.
Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonal dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training oder an Ausfahrten teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt kontaktieren und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainings- oder Fahrtengruppen sowie andere Kontakte sind umgehend telefonisch oder Email zu informieren.
b.
Kanusport – egal ob als Freizeit- oder Leistungssport ausgeübt – ist nicht sinnvoll, wenn Krankheitssymptome bestehen.
c.
Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall, Müdigkeit oder
Kurzatmigkeit.
d.
Kanuten, die Kontakt zu infizierten Personen hatten und sich deshalb in häuslicher Quarantäne befinden, ist die Teilnahme am Vereinsbetrieb ebenfalls untersagt.
e.
Im Falle eines Verdachts einer Infektion an Vereinsmitgliedern, ist dieser zu separieren und schnellstens medizinische Hilfe zu suchen.

2) Distanzregeln einhalten
a.
Grundsätzlich besteht beim Kanufahren nur ein geringes Risiko, sich anzustecken. Das
Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern oder Fahrtenmitgliedern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, der Mindestabstand von 1,5 m (besser 2 m) bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege, beim Transport und Zuwasserlassen der Boote.
b.
Fahrten in Mannschaftsbooten sind zu unterlassen bzw. auf das Notwendigste zu reduzieren.

3) Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
a.
Kanufahren ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen, „Abklatschen“, sich in den Arm nehmen, Jubeln oder Trauern in der Gruppe und Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.
b.
Empfohlen wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken außerhalb des Kanus und für Betreuungspersonal und Begleitpersonen.
c.
Durch eine entsprechende Nutzungsplanung sind das Training, Ausfahrten und die Begegnungsmöglichkeiten verschiedener Kleingruppen (maximal 5 Personen) räumlich (z.B. Wegeplanung nach den Einbahnstraßen-Prinzip, gleichzeitige Nutzung verschiedener Trainingsorte/Paddelreviere) und zeitlich (Wochenplanung an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten unterstützt eine exklusive Nutzung der Anlage) zu separieren.

4) Persönliche Hygieneregeln einhalten
a.
Vor den Sportangeboten findet eine Aufklärung über die grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln statt.
b.
Häufiges und intensives Händewaschen von mindestens dreißig Sekunden Länge mit Seife und heißem Wasser sollte zur Gewohnheit werden.
c.
Auf das Berühren des Gesichtes mit den Händen sollte verzichtet werden.
d.
Die vorgeschriebene Husten- und Niesetikette ist einzuhalten. (z.B. Niesen/Husten in die Ellenbeuge, nicht in die Hand; Benutzung von Einmaltaschentüchern, keine Stofftaschentücher)
e.
Griffflächen der Paddel sind nach der Nutzung desinfizierend intensiv zu reinigen.
Dazu empfehlen sich vom RKI zugelassene desinfizierende Reinigungsmittel.
Die Mitglieder, die ein eigenes Paddel besitzen sollten vorrangig dieses anstatt der Vereinspaddel benutzen. Mitglieder die kein eigenes Paddel besitzen sollen nur Vereinspaddel benutzen und keine Paddel von anderen Mitgliedern aus Privatbesitz.

5) Toilettennutzung
a.
Die Nutzung der Toiletten ist auszusetzen bzw. nur im Notfall (z.B. nach Kenterungen) gestattet.

6) Trainings- und Fahrtengruppen verkleinern
a.
Training und das Ausfahren in Einerbooten ist gestattet. Kein Training in den V4. Das Training und Ausfahrten im V2 ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sichergestellt ist, dass beide Partner aus einer Selbstquarantäne kommen oder in einem Hausstand leben sowie kein Kontakt zu COVID-19-Positiven Personen besteht.
b.
Eine Trainings- oder Fahrtengruppe sollte in der Regel aus maximal 5 Personen, inkl. Trainer oder Trainerin bestehen.
c.
Das Training und die Trainingsgruppen sowie Ausfahrten in Freizeitgruppen sind zu dokumentieren und die Teilnehmer sind zu erfassen, um im Falle von Infektionen, Kontakte
nachvollziehen zu können.
d.
Keine rotierenden oder wechselnden Kleingruppen zulassen. Trainings- oder Fahrtengruppen sind immer mit den gleichen Personen zu besetzen, um so mögliche Verläufe von Infektionsketten jederzeit nachverfolgen zu können. Im Falle einer Ansteckungsgefahr ist dadurch nur jeweils eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

7) Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
a.
In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Freizeitfahrten und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.
b.
Bootstranssporte möglichst einzeln und nacheinander beladen. Bei Hilfeleistungen Abstandsregeln beachten.

8) Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
a.
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Freizeitsportangeboten ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich

13) Alternativen suchen
a.
Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand.
Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

14) Nichtmitglieder
a.
Nichtmitglieder dürfen aktuell nicht an Ausfahrten teilnehmen.

15) Zubehörscheune
a.
Die Scheune, in der unsere Spinde aufgestellt sind, darf nur von maximal einer Person betreten werden.


Hygieneplan

  • Die Vorgaben vom Platzeigentümer sind zu beachten und einzuhalten
  • Das Ent- und Beladen von PKWs erfolgt nur durch den Eigentümer
  • Nur eine Person darf die Lagerscheune betreten und unsere Lagerschränke benutzen
  • Benutztes Material aus unseren Lagerschränken ist vor dem Zurücklegen zu desinfizieren, ebenso die Schrankschlösser nach dem Abschließen
  • Bis auf Weiteres sind falls vorhanden die persönlichen/privaten Paddel zu benutzen
    Bei Benutzung der Vereinspaddel sind diese nach der Benutzung zu desinfizieren.
  • Kanumontage:
    • Jedes Mitglied montiert und transportiert nur das Kanu, das er/sie anschließend benutzt
    • Das Tragen von Handschuhen ist empfohlen
  • Kanudemontage:
    • ausschließlich der Kanubenutzer/-benutzerin kümmert sich um die Demontage, Desinfizierung und Einlagerung
    • Iakus, Befestigungen, Sitzflächen, Kanuflächen rund um den Einstieg, Trageflächen sind bei Einlagerung in das Kanuregal zu desinfizieren
    • das Tragen von Handschuhen ist empfohlen
  • Darüber hinaus sind die üblichen Hygienevorschriften einzuhalten wie:
    • … Abstand halten (1,5m)
    • … Mundschutz benutzen
    • … Nies-/Hustenetikette
    • usw.
  • Mundschutz, falls der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann wird empfohlen.